Hinweis
auf neue
Friedhofsgebührensatzung
Die
Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Hemer weist auf die Änderung der
Friedhofsgebührensatzung hin.
Die neue
Friedhofsgebührensatzung ist gültig seit dem 01.01.2011.
Sie ist auch erhältlich im Gemeindebüro Parkstr. 9 a.
Klicken
Sie hier
für die neue Friedhofsgebührensatzung Ansprechpartner
der
Friedhofsverwaltung
Friedhof
Kantstraße
Robert Bluhm
Kantstr. 41
Tel. 728318
E-Mail:
R.Bluhm@gmx.de
Ursula Roßbach
Parkstraße 9a
Tel. 501481
E-Mail: rossbach@kirche-hemer.de
Montag-Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs geschlossen
Informationen
zum Evang. Friedhof Hemer Kantstraße
Auf
unserem Friedhof können Sie für Erd- und Urnenbeisetzungen (Bio-Urnen) zwischen
einem Reihengrab
oder einem Wahlgrab wählen.
Ferner
bieten wir das Gemeinschaftsfeld für Urnenbeisetzung und nun auch für
Erdbestattungen
an.
Reihengräber sind
Grabstätten, die im Bestattungsfall einzeln nach der Reihe
vergeben werden. Die Lage der Reihengrabstätte
wird durch die Friedhofs-
verwaltung festgelegt. In einem Reihengrab darf
nur eine Erdbestattung oder
eine Urnenbeisetzung erfolgen. Die Ruhezeit
kann nicht verlängert werden.
Wahlgräber
sind Grabstätten, die Sie im Bestattungsfall nach Grablage
auswählen
können. Die Grabstellen werden für 30 Jahre erworben.
Das Nutzungsrecht kann man für eine einzelne Grabstelle (für eine
Erdbestattung oder
auch für 2 Urnen) oder auch für mehrere Grabstellen erwerben. Nach
Ablauf der
Nutzungszeit kann ein Wahlgrab verlängert werden.
Bei
einem Gemeinschaftsfeld
für Urnenbeisetzungen werden keine Nutzungsrechte
vergeben. Die Grabpflege wird durch das
Friedhofspersonal durchgeführt.
In der Mitte des Urnenfeldes wird auf einem
Grabstein der Name, Geburts- und
Sterbejahr der Verstorbenen eingraviert. Die
Ruhezeit beträgt 20 Jahre.
Die
Grabstätte im Gemeinschaftsfeld
für Erdbestattungen wird ebenfalls mit einem
Grabstein versehen und vom Friedhofspersonal für die Dauer der
30-jährigen Ruhezeit gepflegt.
Der obere Bereich wird mit
einer Dauerbepflanzung versehen, der Rest
ist Rasenfläche.